Wie ein Klimarechnungshof das CO2-Budget Österreichs überwachen könnte
Bis 2040 will die EU der erste CO2-neutrale Kontinent werden, also nicht mehr CO2 verursachen, als der Atmosphäre entzogen wird. Jedes EU-Land soll dazu etwas beitragen. Österreich hat ein Klimaschutzgesetz, dessen CO2-Limits allerdings nur bis 2020 reichen. „Das war eines der kürzesten Gesetze in Österreich und völlig zahnlos“, urteilt Anwältin Michaela Krömer. Sie hat für das Klimavolksbegehren gemeinsam mit vier weiteren Juristinnen und Juristen konkrete Vorlagen ausgearbeitet, die – so die Hoffnung der Autoren – in ein neues Klimaschutzgesetz einfließen sollen.
Konkrete Vorschläge für Umweltausschuss
Ein solches, neues Gesetz werde derzeit im Klimaschutzministerium (BMK) ausgearbeitet, sagt Katharina Rogenhofer, Sprecherin der Volksbegehrens. Das Klimavolksbegehren brachte es im Frühsommer auf insgesamt mehr als 380.000 Unterstützungserklärungen und wird Anfang November im Umweltausschuss des Parlaments behandelt. Für diesen Moment will die Initiative gewappnet sein und den Parlamentariern mit fertigen Gesetzesvorlagen aufwarten. Volksbegehren werde häufig vorgeworfen, nur Forderungen zu stellen und keine konkreten Lösungsvorschläge zu haben, so Rogenhofer im Rahmen einer Pressekonferenz. Diesen Fehler wolle man nicht wiederholen.
Einer der wichtigsten Gesetzesvorschläge des Klimavolksbegehrens ist ein Klimarechnungshof. Mit einer solchen Institution würde Österreich in Europa Neuland betreten, meinten die Klima- und Umweltjuristen Florian Stangl und Eva Schulev-Steindl im Rahmen der Präsentation. Der Klimarechnungshof solle nämlich direkt dem Nationalrat zugeordnet sein und damit eine von Ministerien unabhängige Einrichtung.
Höchstens 700 Mio. Tonnen CO2
Die neue Institution soll nach der Idee des Volksbegehrens und der Juristen das CO2-Budget überwachen, das Österreich noch verbrauchen darf, um die Klimaziele bis 2040 einhalten zu können. In absoluten Zahlen sind das 700 Millionen Tonnen CO2 – ein Limit, das nur dann eingehalten werden kann, wenn Österreich die CO2-Emissionen bis 2040 jährlich um 6 Prozent senkt, wie das Wegener Center für Klima der Uni Graz jüngst vorrechnete.
Sanktionen wie 100 km/h auf der Autobahn
Der Klimarechnungshof soll diesen Reduktionspfad durch ein jährliches Gutachten überwachen, aber auch Klimawarnungen aussprechen, wenn sich schon während des Jahres ein Überschreiten des Budgets abzeichnet, skizzierte Stangl die Kompetenzen der neuen Einrichtung. Werden trotz der nach dieser Warnung gesetzten Maßnahmen die Ziele nicht erreicht, müsse das Konsequenzen haben. „Finanzielle Sanktionen reichen nicht aus, es muss etwas Sichtbares passieren“, meint Michaela Krömer, die bereits die Klimaklage von Greenpeace vor dem Verfassungsgerichtshof leitete.
Eine Idee der Juristen: Es könnte als Sanktion bei Überschreiten des CO2-Budgets im Verkehrssektor automatisch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h auf den Autobahnen in Kraft treten. Das sei nur eine Idee aus dem „Brainstorming“ der Arbeitsgruppe des Klimavolksbegehrens. „Wir sind Juristen, die konkreten Sanktionen überlassen wir der Politik“, so Krömer. Schulev-Steindl wies darauf hin, dass bei solchen Maßnahmen immer soziale Aspekte mitgedacht werden müssen. Einem „plötzlichen“ Verbot von Ölheizungen sei dann etwa eine stärkere Förderung für den Umstieg vorzuziehen.
Rechtliche Grundlage für Klimaklagen
Die Gesetzesvorschläge enthalten auch einen Aspekt, der besonders Krömer am Herzen liegen muss: Das Ziel der Klimaneutralität müsse inklusive Reduktionspfad in der Verfassung verankert werden. Dazu solle es dann eine Beschwerdemöglichkeit geben, die Umweltorganisationen vorbehalten ist. Eine Einschränkung, mit der die Juristinnen und Juristen hoffen, Lobbyismus durch Unternehmen verhindern zu können.
Klagen, wie jene von Krömer und Greenpeace vor dem Verfassungsgerichtshof dürften dann nur von NGOs, die es mindestens drei Jahre lang gibt, eingebracht werden und hätten eine sichere rechtliche Grundlage. Der Verfassungsgerichtshof hatte die Klimaklage von Greenpeace und Krömer aus formellen Gründen abgewiesen. In der Klage, hinter der rund 8.000 Privatpersonen standen, ging es vor allem um die steuerliche Bevorzugung des Flugverkehrs gegenüber der Bahn. „Unsere viel gefeierte Verfassung bietet keinen rechtlichen Schutz vor den Krisen unserer Zeit“, sagte Krömer nach der Abweisung der Klage Anfang Oktober.
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