WWF: EU für 16 Prozent der globalen Regenwaldzerstörung verantwortlich
Es sind die Produkte, die viele Menschen lieben. Einem aktuellen Report der Umweltschutzorganisation WWF zufolge, ist die Europäische Union für 16 Prozent der globalen Regenwaldzerstörung durch den Konsum von Waren und Lebensmitteln verantwortlich. Der hohe Wert lässt sich vor allen Dingen auf den Import von Soja (unter anderem für Tierfutter), Palmöl, Holzprodukten, Kakao und Kaffee zurück führen. Verstecken kann sich Österreich bei dieser Erhebung hinter größeren EU-Ländern nicht. Allein der Konsum hier vor Ort ist für die Abholzung einer Regenwaldfläche in Größe des Neusiedlersees im Zeitraum 2005- 2017 verantwortlich, so der WWF. Die Umweltschutzorganisation fordert daher ein EU-Lieferkettengesetz.
Anbau von Soja und Weideflächen für Rinder
Mit der Verantwortung für den Verlust von 16 Prozent des globalen Regenwaldes, liegt die EU international auf Platz zwei der Hauptverursacher. Den ersten Rang belegt China mit 24 Prozent, nach der EU folgt Indien mit neun Prozent, die USA mit sieben Prozent und Japan mit fünf Prozent. Dem WWF zufolge wiegen insbesondere die Rodung für neue Soja-Anbauflächen für die Futtermittelproduktion und Weidelanderschließung für die Rinderhaltung schwer. Insgesamt 3,5 Millionen Hektar tropischer Regenwald sind im Zeitraum von 2005 – 2017 durch den europäischen Konsum verloren gegangen. Österreich ist dabei allein für 36.400 Hektar verantwortlich, so die Ergebnisse des aktuellen Berichtes. Erstellt wurde dieser mit Satellitenbildern und Untersuchungen der Handelsströme, so die aktuellen Angaben.
EU-Lieferkettengesetz gefordert
Um diesem Negativ-Trend entgegen zu wirken, fordert der WWF ein EU-Lieferkettengesetz, WWF-Ernährungsexpertin Olivia Herzog: „Europa darf die zerstörerischen Praktiken, unter denen diese Rohstoffe gewonnen werden, nicht durch ungebremste Nachfrage fördern, sondern muss seine globale Verantwortung wahrnehmen. Wir brauchen dringend entwaldungsfreie Lieferketten.“
Anfang diesen Jahres wurde in Deutschland ein nationales Lieferkettengesetz verabschiedet. Demnach sollen ab 2023 Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter für Menschenrechtsverletzungen haften, ab 2024 dann Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern. Konsequenzen drohen sowohl in Form von finanziellen Strafen als auch durch Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Auch für Österreich fordert die Bürger*innen-Iniative für ein Lieferkettengesetz eine ähnliche Gesetzgebung